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Was muss ich als Begleitperson beachten?

BEGLEITPERSONENAUSWEIS

Nachdem der Aufnahmeschein des Patienten von dem zuständigen Hochschullehrer unterschrieben wurde, wird die stationäre Aufnahme in der Patientenaufnahme durchgeführt.

Wenn der für die Behandlung des Patienten verantwortliche Arzt es für erforderlich hält, kann eine Begleitperson bleiben. Der Begleitpersonenausweis wird von der Patientenaufnahme ausgestellt und dem Angehörigen des Patienten ausgehändigt.

Dieser Ausweis gilt bis zur Entlassung des Patienten und muss bei der Entlassung zwingend an die Patientenaufnahme zurückgegeben werden.

In Einzelzimmern (Sonderzimmer oder Suite) werden gegen eine Begleitpersonengebühr Verpflegung und Bett bereitgestellt.

BESONDERER BESUCHERAUSWEIS

Wenn der Arzt des Patienten es für erforderlich hält, wendet sich der Angehörige des Patienten mit einem entsprechenden Nachweis an die Patientenaufnahme. Der Leiter der Patientenaufnahme stellt der betreffenden Person einen besonderen Besucherausweis aus.

Inhaber eines besonderen Besucherausweises dürfen nur zu den Zeiten beim Patienten bleiben, die der Arzt für angemessen hält. Dieser Ausweis gilt bis zur Entlassung des Patienten und muss bei der Entlassung zwingend an die Patientenaufnahme zurückgegeben werden.

Der besondere Besucherausweis ist kein Begleitpersonenausweis. Angehörige von Patienten mit einem besonderen Besucherausweis können Bett- und Verpflegungsleistungen nicht in Anspruch nehmen.
Der Ausweis von Personen, die sich nicht an die auf dem Ausweis angegebene Dauer und die Regeln halten, wird eingezogen und nicht erneut ausgestellt.

Zuletzt aktualisiert: 5 November 2014